7. März 2016

KUPIERTE HUNDE VON NORMALERWEISE KUPIERTEN HUNDERASSEN

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Gestützt auf unsere beiden früheren Mitteilungen vom 17.12.2015 (Rasse Dobermann) und 04.01.2016 (Rasse Cane Corso) hat der FCI-Vorstand eine detaillierte Überprüfung der Situation vorgenommen; dies ergab sich als Folge verschiedener Publikationen von Rassenstandards, die aufgrund von Standardänderungen durch die zuständigen Herkunftsländer notwendig wurden. 

Mit Rücksicht auf die Bedeutsamkeit des Problems für die Züchter und die FCI-Richter und um ihnen klare Richtlinien fürs Richten zu geben, hat der FCI-Vorstand Folgendes beschlossen:

1. Länder, in denen ein generelles Ausstellungsverbot für kupierte Hunde (Ohren und/oder Ruten) besteht: In diesem Fall sind die gesetzlichen Bestimmungen des Landes als oberste Verordnung zu befolgen und es besteht keine Möglichkeit, kupierte Hunde von normalerweise kupierten Hunderassen an von der FCI genehmigten Veranstaltungen auszustellen.

2. Länder, in denen es für das Ausstellen von Hunden keine Kupierverbote gibt:  In diesem Fall können an von der FCI genehmigten Veranstaltungen Hunde von normalerweise kupierten Hunderassen ohne Einschränkung ausgestellt werden. Beim Richten dürfen in diesen Fällen, ob kupiert oder nicht, bei der Beurteilung keine Unterschiede oder Benachteiligungen vorkommen.

Dieser Beschluss gilt ab dem Tag der Veröffentlichung bis zum 31. Dezember 2024.