10. Januar 2020

Hollandse Herdershond (223): Rasse, für die seit dem 21. Dezember 2019 eine Arbeitsprüfung vorgeschrieben ist

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Die FCI-Geschäftsstelle informiert die Mitgliedsländer und Vertragspartner der FCI, dass der Standardstext des Hollandse Herdershond (Holländischer Schäferhund) (223)  auf Antrag des FCI-Mitgliedes (Raad van Beheer) im Ursprungsland der Rasse am 21. Dezember 2019 geändert wurde.

Die angebrachte Änderung betrifft § KLASSIFIKATION FCI: 

Gruppe 1  Hütehunde und Treibhunde (ausgenommen Schweizer Sennenhunde)
Sektion 1  Schäferhunde
Ohne Arbeitsprüfung Mit Arbeitsprüfung

Infolgedessen wurde die Rassennomenklatur der FCI ebenfalls geändert: Diese Rasse ist jetzt  eine Rasse, für die eine Arbeitsprüfung vorgeschrieben ist.

Als Gebrauchs- und Herdhunderasse

  • ist der Holländische Schäferhund jetzt berechtigt, das CACIT bzw. CACITR zu erhalten,

  • kann er jetzt den C.I.T. (Champion International de Travail) bzw. C.I.TR. (Champion International de Troupeau)-Titel erlangen,

  • kann er in der Gebrauchshundeklasse an internationalen Ausstellungen mit CACIB gemeldet werden.